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Ausbildungsarten zum Berufskraftfahrer im Bereich Güter- und Personenverkehr

Ab dem 10. September 2008 (Bus-Fahrer) bzw. 10.September 2009 (LKW-Fahrer) muss jeder Fahrerlaubnis-Neuerwerber eine "Grundqualifikation" nachweisen. Dazu gibt es folgende Möglichkeiten:

Berufsausbildung

Berufskraftfahrer (BKF)
Fachkraft im Fahrbetrieb (FiF)
Alternative Ausbildungsberufe mit staatlicher Anerkennung

Grundqualifikation

Prüfung vor der IHK (Lehrgang nicht erforderlich)
Vorbesitz der entsprechenden Fahrerlaubnisklasse ist Voraussetzung!

Beschleunigte Grundqualifikation

Prüfung vor der IHK nach Besuch eines Lehrganges mit 140 Stunden inklusive 10 Praxisstunden
Vorbesitz der entsprechenden Fahrererlaubnisklasse ist nicht Voraussetzung!


Anforderungen für Teilnehmer an Grundqualifikation bzw. beschleunigter Grundqualifikation

Grundqualifikation

Fahrer mit Wohnsitz im Inland oder im Auslandland erteilter Arbeitsgenehmigung müssen die Grundqualifikation im Inland erwerben. Nur mit Besitz der Fahrerlaubnis!
Die Teilnahme an einem Lehrgang ist nicht erforderlich. Erfolgreiche Ablegung einer theoretischen und praktischen Prüfung bei einer Industrie- und Handelskammer (7,5 Stunden).

Wir bieten die Beschleunigte Grundqualifikation

Fahrer mit Wohnsitz im Inland oder mit im Inland erteilter Arbeitsgenehmigung müssen die Grundqualifikation im Inland erwerben. Besitz der Fahrerlaubnis ist nicht erforderlich
Erwerb durch regelmäßige Teilnahme an den Unterrichten, bei einer anerkannten Ausbildungsstätte
- 140 Zeitstunden Unterricht zu je 60 min, inkl. 10 fahrpraktischen Stunden
- erfolgreiche Ablegung der theoretischen Prüfung (90 Minuten)
bei einer für den Wohnsitz des Bewerbers oder der Bewerberin zuständigen Industrie- und Handelskammer
.

Sonderfall Umsteiger
LKW-Fahrer, die als Busfahrer tätig werden wollen, und Busfahrer, die als LKW-Fahrer arbeiten möchten, benötigen dazu die Grundqualifikation Umsteiger.
Bei Absolvierung der beschleunigten Grundqualifikation beträgt die Unterrichtsdauer 35 Zeitstunden, von denen
2,5 Stunden auf das Führen ein Kraftfahrzeugs der betreffenden Klasse entfallen muss (§3 BKrFQV). Bei der Prüfung müssen die Umsteiger nur diejenigen Teile ablegen, welche Kraftfahrzeuge betreffen, die Gegenstand der neuen Grundqualifikation sind.


Bei mindestens ausreichender Leistung gilt die Prüfung als bestanden.

Güterkraftverkehr

Klasse Ausbildung
Berufskraftfahrer (BKF)
Fachkraft im Fahrbetrieb (FiF)
Vergleichbarer Ausbildungsberuf
Grundqualifikation Beschleunigte Grundqualifikation
C 18 Jahre 18 Jahre 21 Jahre
CE 18 Jahre 18 Jahre 21 Jahre
C1 18 Jahre 18 Jahre 18 Jahre
C1E 18 Jahre 18 Jahre 18 Jahre

Personenverkehr

Klasse Ausbildung
Berufskraftfahrer (BKF)
Fachkraft im Fahrbetrieb (FiF)
Vergleichbarer Ausbildungsberuf
Grundqualifikation Beschleunigte Grundqualifikation
DE 18 Jahre
(Linienverkehr bis 50 km)
20 Jahre 21 Jahre 21 Jahre
(Linienverkehr bis 50km)
23 Jahre
D 18 Jahre
(Linienverkehr bis 50 km)
20 Jahre 21 Jahre 21 Jahre
(Linienverkehr bis 50km)
23 Jahre
D1 18 Jahre - - 21 Jahre
D1E 18 Jahre - - 21 Jahre

…unsere Lehrgänge für die beschleunigte Grundqualifikation
dauern 4 Wochen und finden in der Zeit
von Mo. – Fr.: 08:00 – 15:30 Uhr (4 Blöcke á 90min) statt.

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