
Ausbildungsarten zum Berufskraftfahrer im Bereich Güter- und Personenverkehr
Ab dem 10. September 2008 (Bus-Fahrer) bzw. 10.September 2009 (LKW-Fahrer) muss jeder Fahrerlaubnis-Neuerwerber eine "Grundqualifikation" nachweisen. Dazu gibt es folgende Möglichkeiten:
Berufsausbildung
Berufskraftfahrer (BKF)
Fachkraft im Fahrbetrieb (FiF)
Alternative Ausbildungsberufe mit staatlicher Anerkennung
Fachkraft im Fahrbetrieb (FiF)
Alternative Ausbildungsberufe mit staatlicher Anerkennung
Grundqualifikation
Prüfung vor der IHK (Lehrgang nicht erforderlich)
Vorbesitz der entsprechenden Fahrerlaubnisklasse ist Voraussetzung!
Vorbesitz der entsprechenden Fahrerlaubnisklasse ist Voraussetzung!
Beschleunigte Grundqualifikation
Prüfung vor der IHK nach Besuch eines Lehrganges mit 140 Stunden inklusive 10 Praxisstunden
Vorbesitz der entsprechenden Fahrererlaubnisklasse ist nicht Voraussetzung!
Vorbesitz der entsprechenden Fahrererlaubnisklasse ist nicht Voraussetzung!
Anforderungen für Teilnehmer an Grundqualifikation bzw. beschleunigter Grundqualifikation
Grundqualifikation
Fahrer mit Wohnsitz im Inland oder im Auslandland erteilter Arbeitsgenehmigung müssen die Grundqualifikation im Inland erwerben.
Nur mit Besitz der Fahrerlaubnis!
Die Teilnahme an einem Lehrgang ist nicht erforderlich. Erfolgreiche Ablegung einer theoretischen und praktischen Prüfung bei einer Industrie- und Handelskammer (7,5 Stunden).
Die Teilnahme an einem Lehrgang ist nicht erforderlich. Erfolgreiche Ablegung einer theoretischen und praktischen Prüfung bei einer Industrie- und Handelskammer (7,5 Stunden).
Wir bieten die Beschleunigte Grundqualifikation
Fahrer mit Wohnsitz im Inland oder mit im Inland erteilter Arbeitsgenehmigung müssen die Grundqualifikation im Inland erwerben. Besitz der Fahrerlaubnis ist nicht erforderlich
Erwerb durch regelmäßige Teilnahme an den Unterrichten, bei einer anerkannten Ausbildungsstätte
- 140 Zeitstunden Unterricht zu je 60 min, inkl. 10 fahrpraktischen Stunden
- erfolgreiche Ablegung der theoretischen Prüfung (90 Minuten)
bei einer für den Wohnsitz des Bewerbers oder der Bewerberin zuständigen Industrie- und Handelskammer.
Sonderfall Umsteiger
Bei mindestens ausreichender Leistung gilt die Prüfung als bestanden.
Link zu "Wer darf... muss?" | Link zu den Maßnahmen | Link zu den Terminen | Link zur IHK-Berlin
Erwerb durch regelmäßige Teilnahme an den Unterrichten, bei einer anerkannten Ausbildungsstätte
- 140 Zeitstunden Unterricht zu je 60 min, inkl. 10 fahrpraktischen Stunden
- erfolgreiche Ablegung der theoretischen Prüfung (90 Minuten)
bei einer für den Wohnsitz des Bewerbers oder der Bewerberin zuständigen Industrie- und Handelskammer.
Sonderfall Umsteiger
LKW-Fahrer, die als Busfahrer tätig werden wollen, und
Busfahrer, die als LKW-Fahrer arbeiten möchten, benötigen dazu die Grundqualifikation Umsteiger.
Bei Absolvierung der beschleunigten Grundqualifikation beträgt die Unterrichtsdauer 35 Zeitstunden, von denen
2,5 Stunden auf das Führen ein Kraftfahrzeugs der betreffenden Klasse entfallen muss (§3 BKrFQV). Bei der Prüfung müssen die Umsteiger nur diejenigen Teile ablegen, welche Kraftfahrzeuge betreffen, die Gegenstand der neuen Grundqualifikation sind.
Bei Absolvierung der beschleunigten Grundqualifikation beträgt die Unterrichtsdauer 35 Zeitstunden, von denen
2,5 Stunden auf das Führen ein Kraftfahrzeugs der betreffenden Klasse entfallen muss (§3 BKrFQV). Bei der Prüfung müssen die Umsteiger nur diejenigen Teile ablegen, welche Kraftfahrzeuge betreffen, die Gegenstand der neuen Grundqualifikation sind.
Bei mindestens ausreichender Leistung gilt die Prüfung als bestanden.
Güterkraftverkehr |
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| Klasse |
Ausbildung Berufskraftfahrer (BKF) Fachkraft im Fahrbetrieb (FiF) Vergleichbarer Ausbildungsberuf |
Grundqualifikation | Beschleunigte Grundqualifikation | ||
|---|---|---|---|---|---|
| C | 18 Jahre | 18 Jahre | 21 Jahre | ||
| CE | 18 Jahre | 18 Jahre | 21 Jahre | ||
| C1 | 18 Jahre | 18 Jahre | 18 Jahre | ||
| C1E | 18 Jahre | 18 Jahre | 18 Jahre | ||
Personenverkehr |
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| Klasse |
Ausbildung Berufskraftfahrer (BKF) Fachkraft im Fahrbetrieb (FiF) Vergleichbarer Ausbildungsberuf |
Grundqualifikation | Beschleunigte Grundqualifikation | ||
|---|---|---|---|---|---|
| DE |
18 Jahre (Linienverkehr bis 50 km) |
20 Jahre | 21 Jahre |
21 Jahre (Linienverkehr bis 50km) |
23 Jahre |
| D |
18 Jahre (Linienverkehr bis 50 km) |
20 Jahre | 21 Jahre |
21 Jahre (Linienverkehr bis 50km) |
23 Jahre |
| D1 | 18 Jahre | - | - | 21 Jahre | |
| D1E | 18 Jahre | - | - | 21 Jahre | |
…unsere Lehrgänge für die beschleunigte Grundqualifikation
dauern 4 Wochen und finden in der Zeit
von Mo. – Fr.: 08:00 – 15:30 Uhr (4 Blöcke á 90min) statt.
dauern 4 Wochen und finden in der Zeit
von Mo. – Fr.: 08:00 – 15:30 Uhr (4 Blöcke á 90min) statt.


