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EU-Führerschein

Führerscheinklassen

Der Inhaber dieses Führerscheins ist im Besitz aller Fahrerlaubnisklassen.


Führerschein für LKW
Klassen C – CE / C1 – C1E (alt - Klasse 2/3)

Führerschein für BUS
Klassen D – DE / D1 – D1E

Führerschein Rückseite - ohne Berufskraftfahrerqualifikation oder Weiterbildung

Bei Erwerb der Fahrerlaubnisklassen vor dem 01.01.1999 (LKW – C – Klassen wurden am 03.06.83 erteilt) sind diese bis zum 50. Geburtstag gültig. Zum 03.06.15 muss unter Vorlage ärztlicher Bescheinigung und augenärztlichem Zeugnis die Führerscheinverlängerung für diese Klassen beantragt werden.

Bei Erwerb der Fahrerlaubnisklassen ab dem 01.01.1999 (BUS – D Klassen wurden am 03.06.07 erteilt) sind diese jeweils auf 5 Jahre befristet (d.h. bis 03.06.12) durch Nachweis ärztlicher Bescheinigung und augenärztlichem Zeugnis  verlängert sich die Gültigkeit um weitere 5 Jahre bis zum 03.06.17.

Um die anstehende Verlängerung des Führerscheins konform für weitere 5 Jahre zu gestalten, muss der Inhaber die ärztliche Untersuchung und das augenärztliche Zeugnis zum 03.06.12 einreichen. Somit wird der Führerschein für die
C-  und D-Klassen um 5 Jahre bis zum 03.06.17 verlängert.
Mit dieser Verlängerung dürften die D-Klassen bis zum 09.09.13 und die C-Klassen bis zum 09.09.14 gewerblich genutzt werden!

Spalte 11 - Klassen C – CE gültig bis 03.06.15
(50. Geburtstag)
Spalte 11 - Klassen D – DE gültig bis 03.06.12
(5 Jahre nach Erteilung oder Verlängerung)

Link: Wer darf... muss?

Da die Fahrerlaubnisklassen aber über diesen Zeitraum hinaus gewerblich genutzt werden sollen wird der Inhaber bei der Behörde gleichlaufend zur anstehenden Führerschein-Verlängerung, eine Teilnahmebescheinigung über 5 Tage EU- Kraftfahrer Weiterbildung (35 Stunden) einreichen.
 

Führerschein Rückseite - nach Grundqualifikation oder Weiterbildung (BKrFQG)

Jetzt erhält der Fahrerlaubnisinhaber in Spalte 12 des Führerscheins die Schlüsselzahl 95,
gültig für die LKW - & BUS – Klassen befristet bis 03.06.17, wobei nicht unterschieden wird, an welcher Weiterbildungsmaßnahme
  • EU- Kraftfahrer Weiterbildung – BUS oder
  • EU- Kraftfahrer Weiterbildung – LKW
teilgenommen wurde.

Link: EU- Kraftfahrer Weiterbildung – LKW

WICHTIG!

Bus-Fahrer müssen eine erste Weiterbildung bis einschließlich 9. September 2013 absolviert haben.
LKW-Fahrer müssen eine erste Weiterbildung bis einschließlich 9. September 2014 absolviert haben.

Dennoch können Sie, um doppelte Kosten für entsprechende Eintragungen im Führerschein zu vermeiden, Ihre erste Weiterbildung mit der Führerscheinverlängerung synchron gestalten.

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