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IHK-Prüfung

Hier finden Sie alle nötigen Informationen zu den Prüfungsmodalitäten der Grundqualifikation und der beschleunigten Grundqualifikation.

1. Grundqualifikation

Die theoretische Prüfung besteht aus einer schriftlichen Prüfung zu jeweils gleichen Teilen aus:
  • Multiple-Choice-Fragen
  • Fragen mit direkter Antwort
  • einer Erörterung von Praxissituationen

  • 2. Prüfungsdauer

    Ausbildung Theoretische Prüfung Praktische Prüfung Gesamtzeit
    Fahrprüfung Praktischer Prüfungsteil Kritische Situationen
    Grundqualifikation (GQ) 240 min 120 min 30 min max. 60 min 450 min
    Beschleunigte GQ 90 min entfällt entfällt entfällt 90 min
    GQ für Quereinsteiger* 170 min 120 min 30 min max. 60 min 380 min
    GQ für Umsteiger** 110 min 60 min 30 min max. 30 min 230 min
    Beschleunigte GQ für Quereinsteiger 60 min entfällt entfällt entfällt 60 min
    Beschleunigte GQ für Umsteiger 45 min entfällt entfällt entfällt 45 min

    * Quereinsteiger sind Prüflinge mit bestandener Fachkundeprüfung Güterverkehr oder Personenbeförderung
    ** Umsteiger sind Wechsler von LKW auf KOM und umgekehrt

    3. Ziele der Prüfungen

    Prüfungsteile Ziele
    Fahrprüfung Ziel der Fahrprüfung ist die Bewertung der fahrpraktischen Fähigkeiten des Bewerbers. Sie muss auf Straßen innerhalb und außerhalb geschlossener Ortschaften, auf Schnellstraßen und Autobahnen und in Situationen mit unterschiedlicher Verkehrsdichte stattfinden. Die Fahrzeit ist zu nutzen, um die Fähigkeit der Bewerberin oder des Bewerbers in allen verschiedenen Verkehrsituationen zu beurteilen
    Die Fahrprüfung dauert 120 Minuten
    praktischer Prüfungsteil Ziel des praktischen Prüfungsteils ist die Bewertung der Fähigkeit zur Gewährleistung der Sicherheit der Ladung unter Anwendung der Sicherheitsvorschriften und durch richtige Benutzung des Kraftfahrzeugs,
    insbesondere: bei der Fahrt auf das Kraftfahrzeug wirkende Kräfte, Einsatz der Getriebeübersetzung entsprechend der Belastung des Kraftfahrzeugs und dem Fahrbahnprofil, Berechnung der Nutzlast eines Kraftfahrzeugs oder einer Fahrzeugkombination, Berechnung des Nutzvolumens, Verteilung der Ladung, Auswirkung der Überladung auf die Achse, Fahrzeugstabilität und Schwerpunkt, Arten von Verpackungen und Lastträgern, Kenntnisse über die wichtigsten Kategorien von Gütern, bei denen eine Ladungssicherung erforderlich ist, Feststell- und Verzurrtechniken, Verwendung der Zurrgurte, Überprüfung der Haltevorrichtungen, Einsatz des Umschlaggerätes, Abdeckung mit einer Plane und Entfernen der Plane
    Der praktische Prüfungsteil dauert 30 Minuten
    Bewältigung kritischer Fahrsituationen Bei der Bewältigung kritischer Situationen wird insbesondere die Beherrschung des Kraftfahrzeugs bei unterschiedlichem Zustand der Fahrbahn je nach Witterungsverhältnissen sowie Tages- und Nachtzeit geprüft. Dieser Prüfungsteil findet entweder auf einem besonderen Gelände oder in einem leistungsfähigen Simulator statt
    Der praktische Prüfungsteil Bewältigung kritischer Fahrsituationen dauert 60 Minuten.
    Das bei der praktischen Prüfung eingesetzte Kraftfahrzeug muss den jeweiligen
    Kriterien für Prüfungsfahrzeuge der Nummern 2.2.6 bis 2.2.13 der Anlage 7 der Fahrerlaubnis-Verordnung entsprechen.

    4. Bewertung der Prüfungen

    Die Bewertung der Prüfungsleistungen erfolgt durch den Prüfer der IHK und, sofern notwendig, durch Hinzuziehen amtlich anerkannter Sachverständiger oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr (praktische Prüfungsteile).

    5. Zum Bestehen der Prüfung müssen

  • in der theoretischen Prüfung mindestens 50% der Gesamtpunkte.
  • in der praktischen Prüfung
  • mindestens 50% der Gesamtpunkte und
  • in jedem praktischen Teil mindestens 20% der jeweils möglichen Punkte
  • Die Gesamtprüfung ist bestanden, wenn die theoretische und die praktische Prüfung bestanden worden sind.
  • * Alle Angaben gemäß Mustersatzung des DIHK.

    6. Bei nicht bestandener Prüfung(en)

    Die Gesamtprüfung oder die theoretische Prüfung sowie die praktische Prüfung dürfen wiederholt werden.

    7. Prüfungsnachweis

    Die Prüfung wird bei der für den Wohnsitz des Bewerbers zuständigen Industrie- und Handelskammer (IHK) abgelegt. Verweisungen bzw. Zusammenlegungen an bzw. mit anderen IHK´n sind möglich.
    Nach erfolgreich abgelegter Prüfung stellt die jeweilige IHK eine Bescheinigung aus, mit deren Hilfe der Absolvent die Schlüsselnummer 95 in den Führerschein eintragen lässt.

    8. Ausbildungs- und Prüfungsinhalte

    1. Verbesserung des rationalen Fahrverhaltens auf der Grundlage der Sicherheitsregeln
    a) Güter- und Personenverkehr Ziel: Kenntnis der Eigenschaften der kinematischen Kette für eine optimierte Nutzung.
    Ziel: Kenntnis der technischen Merkmale und der Funktionsweise der Sicherheitsausstattung des Fahrzeugs, um es zu beherrschen, seinen Verschleiß möglichst gering zu halten und Fehlfunktionen vorzubeugen.
    Ziel: Fähigkeit zur Optimierung des Kraftstoffverbrauchs.
    b) nur Güterverkehr Ziel: Fähigkeit zur Gewährleistung der Sicherheit der Ladung unter Anwendung der Sicherheitsvorschriften und durch richtige Benutzung des Kraftfahrzeugs.
    c) nur Personenverkehr Ziel: Fähigkeit zur Gewährleistung der Sicherheit und des Komforts der Fahrgäste,
    Ziel: Fähigkeit zur Gewährleistung der Sicherheit der Ladung unter Anwendung der Sicherheitsvorschriften und durch richtige Benutzung des Kraftomnibusses.
    2. Anwendung der Vorschriften
    a) Güter- und Personenverkehr Ziel: Kenntnis der sozialrechtlichen Rahmenbedingungen und Vorschriften für den Güterkraft- oder Personenverkehr
    b) nur Güterverkehr Ziel: Kenntnis der Vorschriften für den Güterkraftverkehr
    c) nur Personenverkehr Ziel: Kenntnis der Vorschriften für den Personenverkehr
    3. Gesundheit, Verkehrs- und Umweltsicherheit, Dienstleistung, Logistik
    a) Güter- und Personenverkehr Ziel: Bewusstseinsbildung für Risiken des Straßenverkehrs und Arbeitsunfälle
    Ziel: Fähigkeit, der Kriminalität und der Schleusung illegaler Einwanderer vorzubeugen
    Ziel: Fähigkeit, Gesundheitsschäden vorzubeugen
    Ziel: Sensibilität für die Bedeutung einer guten körperlichen und geistigen Verfassung
    Ziel: Fähigkeit zu richtiger Einschätzung der Lage bei Notfällen, Verhalten in Notfällen
    Ziel: Fähigkeit zu einem Verhalten, das zu einem positiven Bild des Unternehmens in der Öffentlichkeit beiträgt
    b) nur Güterverkehr Ziel: Kenntnis des wirtschaftlichen Umfelds des Güterkraftverkehrs und der Marktordnung
    c) nur Personenverkehr Ziel: Kenntnis des wirtschaftlichen Umfelds des Personenverkehrs und der Marktordnung
    Alle Angaben gemäß Mustersatzung der DIHK

    Link: IHK - Prüfungen Grundqualifikation Berufskraftfahrer