
Anforderungen an die Weiterbildung zum Berufskraftfahrer
Die Weiterbildung muss im Inland oder in dem Mitgliedstaat der EU, in dem Sie beschäftigt sind, erworben werden.
Erste Weiterbildung fünf Jahre nach dem Erwerb der Grundqualifikation oder der beschleunigten Grundqualifikation.
Erwerb durch Teilnahme an 35 Stunden in Einheiten von mindestens 7 Zeitstunden - 5 x 7h.
Die Teilnahme am Unterricht ist Pflicht - regelmäßige Wiederholung alle 5 Jahre.
Ein Teil der Weiterbildung kann auf Übungen auf einem besonderen Gelände im Rahmen eines Fahrertrainings oder in einem leistungsfähigen Simulator entfallen keine Prüfung!
Erste Weiterbildung fünf Jahre nach dem Erwerb der Grundqualifikation oder der beschleunigten Grundqualifikation.
Erwerb durch Teilnahme an 35 Stunden in Einheiten von mindestens 7 Zeitstunden - 5 x 7h.
Die Teilnahme am Unterricht ist Pflicht - regelmäßige Wiederholung alle 5 Jahre.
Ein Teil der Weiterbildung kann auf Übungen auf einem besonderen Gelände im Rahmen eines Fahrertrainings oder in einem leistungsfähigen Simulator entfallen keine Prüfung!
Wir bieten unsere Weiterbildungslehrgänge in zwei Varianten

| Seminare | |
|---|---|
| 1. Tagesseminar: | Module 1 – 5 werden über max. fünf Jahre gesammelt, |
| Sa. : 08:00 – 17:00 Uhr | |
| oder | |
| 2. Wochenseminar | Module 1 – 5 an fünf aufeinander folgenden Tagen |
| Mo. – Fr. : 08:00 – 17:00 Uhr | |
Modul 1: Eco-Training
Eine wirtschaftliche Fahrweise wirkt kostendämpfend, und das nicht allein durch sinkenden Kraftstoffverbrauch, sondern auch durch geringeren Verschleiß. Mit Eco-Trainings können so erhebliche Einsparpotenziale realisiert werden.
Modul 2: (Sozial-)Vorschriften für den Güterverkehr
Kenntnisse zu den allgemeinen und sozialrechtlichen Vorschriften sind nicht nur Voraussetzung, um rechtlich auf dem aktuellsten Stand zu sein, sondern auch wichtig, um im Fahrerinteresse die Gefahren zu senken.
Modul 3: Sicherheitstechnik und Fahrsicherheit
Der richtige Umgang mit den immer höheren Standards an Sicherheitstechnik in modernen LKW macht es für den Fahrer unumgänglich, sich stets weiterzubilden. Kenntnisse dazu und zum Verhalten in Grenzsituationen werden in diesem Modul behandelt.
Modul 4: Schaltstelle Fahrer: Dienstleister, Imageträger, Profi
Auftreten, Kommunikation und Verhalten des Fahrers beeinflussen das Ansehen eines Unternehmens und dessen Erfolg. Das Modul zeigt mit Hilfe von zahlreichen Beispielen Möglichkeiten auf, wie der Fahrer aktiv dazu beitragen kann, dem Unternehmen ein positives Bild zu verleihen.
Modul 5: Ladungssicherung
Unzureichende Ladungssicherung ist eine der Hauptursachen für schwerste Unfälle. Wie Fahrer ihre Ladungen richtig verladen und verzurren, erfahren Sie in diesem Modul.
Führerschein: Schlüsselzahl 95
In Spalte 12 des Führerscheins erhält der Fahrerlaubnisinhaber die Schlüsselzahl 95,
gültig für die LKW- & BUS-Klassen,
wobei nicht unterschieden wird, an welcher Weiterbildungsmaßnahme
teilgenommen wurde.
wobei nicht unterschieden wird, an welcher Weiterbildungsmaßnahme
- EU-Kraftfahrer-Weiterbildung – BUS oder
- EU-Kraftfahrer-Weiterbildung – LKW
teilgenommen wurde.
Beispiele
Was hat ein Fahrer zu tun, dessen Führerschein 2011 verlängert werden muss? Muss er bis dahin seine erste Weiterbildung absolviert haben?
Nein. Eine Führerscheinverlängerung und eine Weiterbildung sind zunächst einmal unabhängig voneinander zu betrachten.
Bus-Fahrer müssen eine erste Weiterbildung bis einschließlich 9. September 2013 absolviert haben.
LKW-Fahrer müssen eine erste Weiterbildung bis einschließlich 9. September 2014 absolviert haben.
Dennoch können Sie, um doppelte Kosten für entsprechende Eintragungen im Führerschein zu vermeiden, Ihre erste Weiterbildung mit der Führerscheinverlängerung synchron gestalten.
Wenn Ihre Führerscheinverlängerung bis einschließlich 9. September 2015 für Busfahrer bzw. bis einschließlich
9. September 2016 für LKW-Fahrer ansteht, können Sie die Weiterbildung bis zum Datum des Führerschein-Ablaufs hinausschieben, jedoch in keinem Falle später als bis zum jeweiligen Stichtag 10.9.2015/2016!
Nein. Eine Führerscheinverlängerung und eine Weiterbildung sind zunächst einmal unabhängig voneinander zu betrachten.
Bus-Fahrer müssen eine erste Weiterbildung bis einschließlich 9. September 2013 absolviert haben.
LKW-Fahrer müssen eine erste Weiterbildung bis einschließlich 9. September 2014 absolviert haben.
Dennoch können Sie, um doppelte Kosten für entsprechende Eintragungen im Führerschein zu vermeiden, Ihre erste Weiterbildung mit der Führerscheinverlängerung synchron gestalten.
Wenn Ihre Führerscheinverlängerung bis einschließlich 9. September 2015 für Busfahrer bzw. bis einschließlich
9. September 2016 für LKW-Fahrer ansteht, können Sie die Weiterbildung bis zum Datum des Führerschein-Ablaufs hinausschieben, jedoch in keinem Falle später als bis zum jeweiligen Stichtag 10.9.2015/2016!
Bus
Führerscheinverlängerung 15.3.2014
Wenn Ihr Busführerschein am 15.3.2014 verlängert werden muss, dann können Sie Ihre Weiterbildung bis zu diesem Termin statt bis einschließlich 9.9.2013 absolvieren.
Führerscheinverlängerung 15.6.2015
Wenn Ihr Busführerschein am 15.6.2015 verlängert werden muss, dann können Sie Ihre Weiterbildung bis zu diesem Termin statt bis einschließlich 9.9.2013 absolvieren.
Wenn Ihr Busführerschein am 15.3.2014 verlängert werden muss, dann können Sie Ihre Weiterbildung bis zu diesem Termin statt bis einschließlich 9.9.2013 absolvieren.
Führerscheinverlängerung 15.6.2015
Wenn Ihr Busführerschein am 15.6.2015 verlängert werden muss, dann können Sie Ihre Weiterbildung bis zu diesem Termin statt bis einschließlich 9.9.2013 absolvieren.
LKW
Führerscheinverlängerung 20.12.2015
Wenn Ihr LKW-Führerschein am 20.12.2015 verlängert werden muss, dann können Sie Ihre Weiterbildung bis zu diesem Termin statt bis einschließlich 9.9.2014 absolvieren.
Führerscheinverlängerung 11.4.2016
Wenn Ihr LKW-Führerschein am 11.4.2016 verlängert werden muss, dann können Sie Ihre Weiterbildung bis zu diesem Termin statt bis einschließlich 9.9.2014 absolvieren.
Führerscheinverlängerung 11.11.2016+
Wenn Ihr LKW-Führerschein am 11.11.2016 verlängert werden muss, dann müssen Sie die erste Weiterbildung dennoch bis einschließlich 9.9.2014 absolvieren (weil der 11.11.2016 nach der letztmöglichen Frist des 10.09.2016 liegt). Hier bietet es sich aber an, die Weiterbildung bereits bis 2011 zu absolvieren, damit bereits bei der Verlängerung 2011 die Schlüsselzahl 95 eingetragen werden kann. In diesem Fall sollte man möglichst bald mit der Weiterbildung starten.
Wenn Ihr LKW-Führerschein am 20.12.2015 verlängert werden muss, dann können Sie Ihre Weiterbildung bis zu diesem Termin statt bis einschließlich 9.9.2014 absolvieren.
Führerscheinverlängerung 11.4.2016
Wenn Ihr LKW-Führerschein am 11.4.2016 verlängert werden muss, dann können Sie Ihre Weiterbildung bis zu diesem Termin statt bis einschließlich 9.9.2014 absolvieren.
Führerscheinverlängerung 11.11.2016+
Wenn Ihr LKW-Führerschein am 11.11.2016 verlängert werden muss, dann müssen Sie die erste Weiterbildung dennoch bis einschließlich 9.9.2014 absolvieren (weil der 11.11.2016 nach der letztmöglichen Frist des 10.09.2016 liegt). Hier bietet es sich aber an, die Weiterbildung bereits bis 2011 zu absolvieren, damit bereits bei der Verlängerung 2011 die Schlüsselzahl 95 eingetragen werden kann. In diesem Fall sollte man möglichst bald mit der Weiterbildung starten.


