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Wer darf … muss? EU-Berufskraftfahrer-Grundqualifikation oder -Weiterbildung?

Betroffen sind Fahrerinnen und Fahrer von Fahrzeugen mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 3,5 Tonnen im Güterkraftverkehr, d. h. gewerblicher und Werkverkehr (Fahrerlaubnis der Klassen C1, C1E, C, CE) und Fahrzeugen mit mehr als acht Fahrgastplätzen im Personenverkehr (Fahrerlaubnis der Klassen D1, D1E, D, DE)

Wann starten?

1. Eine Grundqualifikation müssen alle...

Bus-Fahrer, die ab dem 10. September 2008 den Führerschein erwerben, und
LKW-Fahrer, die ab dem 10. September 2009 den Führerschein erwerben,
absolvieren.

Link zur Grundqualifikation | Link zu den Maßnahmen | Link zu den Terminen

2. Eine erste Weiterbildung (5 x 7Std. = 35 Std.) ist für alle...

Bus-Fahrer bis einschließlich 9. September 2013* und
LKW-Fahrer bis einschließlich 9. September 2014*
zu absolvieren.

Link zur Weiterbildung | Link zu den Maßnahmen | Link zu den Terminen

*
Um die Weiterbildung mit der Gültigkeit des Führerscheins zu synchronisieren, kann bei entsprechendem Ablaufdatum des Führerscheins die Weiterbildung bis einschließlich 9. September 2015 bei Busfahrern und bei LKW-Fahrern bis einschließlich 9. September 2016 erfolgen. Voraussetzung ist, dass die entsprechende Fahrerlaubnis noch gültig ist.

Fortbildung für Bus (D-Klassen) bis 09.September 2013 Führerschein Bus Fortbildung - LKW Fahrschule Berlin
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Spalte 11 Führerschein gültig bis:
Datum liegt vor dem 09.September 2013
Spalte 11 Führerschein gültig bis:
Datum liegt nach dem 09.September 2015
Fortbildung für Bus (D-Klassen) bis 09.September 2015
Spalte 11 Führerschein gültig bis:
Datum liegt zwischen
dem 09.September 2013 und
dem 09.September 2015
 

Fortbildung für LKW (C-Klassen) bis 09.September 2014 Führerschein Bus Fortbildung - Fahrschule Berlin LKW
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Spalte 11 Führerschein gültig bis:
Datum liegt vor dem 09.September 2014
Spalte 11 Führerschein gültig bis:
Datum liegt nach dem 09.September 2016
Fortbildung für LKW (C-Klassen) bis 09.September 2016
Spalte 11 Führerschein gültig bis:
Datum liegt zwischen
dem 09.September 2014 und
dem 09.September 2016
 

Beispiel mehr Informationen zum Führerschein
mehr Informationen zum Führerschein

... für die Sychronisation der Gültigkeit

des Führerscheins (Spalte 11)
mit der EU-Kraffahrer-Weiterbildung (Spalte 12)
in den LKW- & Bus-Klassen

Schlüsselzahl 95


Fragen & Antworten

Müssen Fahrer, die auf ihren Arbeitswegen LKWs führen, um Werkzeug und Material zu den Einsatzorten zu befördern, eine Grundqualifikation absolvieren oder an einer Weiterbildung teilnehmen?
Nein, da das Führen von Kraftfahrzeugen zur Beförderung von Material oder Ausrüstung, das der Fahrer zur Ausübung des Berufs verwendet, sofern es sich beim Führen des Kraftfahrzeugs nicht um die Hauptbeschäftigung handelt, vom BKrFQG ausgenommen ist.

Müssen Fahrer, die aushilfsweise als LKW-Fahrer bei einer Spedition arbeiten, an einer Weiterbildung teilnehmen?
Ja, da ein Kraftfahrer, der gewerblich unterwegs ist, wenn auch nur aushilfsweise, nicht unter der Ausnahmeregelung des §1 Absatz 2 fällt.

Müssen Fahrerlaubnisinhaber, der alten Klasse 2 an einer Weiterbildung teilnehmen?
Ja, auch wenn die Fahrerlaubnis nach altem Recht erworben worden ist, sind diese Fahrer von der Neuregelung betroffen. Sie müssen als gewerblich tätige Kraftfahrer in Zukunft regelmäßig eine Weiterbildung in Form von 35 Stunden Unterricht ohne Prüfung absolvieren.
Eine erste Weiterbildung müssen Sie bis einschließlich 9. September 2014 nachweisen, danach alle 5 Jahre erneut.

Von der Pflicht zur Grundqualifikation sind diese Fahrer jedoch befreit, da Sie die Fahrerlaubnis vor dem Stichtag 10. September 2009 erworben haben.

Keine Weiterbildung für Fahrer

  • die von der Bundeswehr der Truppe und des zivilen Gefolges der anderen Vertragsstaaten des Nordatlantikpaktes,
  • den Polizeien des Bundes und der Länder,
  • dem Zolldienst sowie
  • dem Zivil- und Katastrophenschutz und
  • der Feuerwehr eingesetzt werden oder ihren Weisungen unterliegen.

Gleiches gilt für Fahrer von Kraftfahrzeugen, die zur Notfallrettung von den nach Landesrecht anerkannten Rettungsdiensten eingesetzt werden.

Für diese Fahrten wird auch keine Grundqualifikation benötigt, selbst wenn der Fahrer die Fahrerlaubnis der C- oder
D-Klasse ab dem 10. September 2008 (D-Klasse) bzw. ab dem 10. September 2009 (C-Klasse) erwerben wird.

Weitere Fragen?

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