
Berufskraftfahrer Qualifikation
Gesetze & Verordnung
Berufskraftfahrer Gesetze & Verodnung

LKW Ausbildung / Weiterbildung BKrFQG
Das Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz regelt die Aus- und Weiterbildung neu. Es beruht auf der Richtlinie 2003/59/EG und ist am 1. Oktober 2006 in Kraft getreten. Das BKrFQG bedeutet für alle gewerblich tätigen Lkw- und Busfahrer grundlegende Veränderungen in der Ausbildung und der für sie nun verpflichtenden 35-stündigen Weiterbildung.
Durch das BKrFQG sollen die Verkehrssicherheit gesteigert und die wirtschaftliche Fahrweise der Berufskraftfahrer verbessert werden. Diese und weitere Ziele sind in der Anlage 1 der Berufskraftfahrer-Qualifikations-Verordnung (BKrFQV) festgelegt. Sie bilden auch die Rahmenvorgaben für alle Ausbildungsstätten, die Aus- und Weiterbildungen für Berufskraftfahrer anbieten.
Durch das BKrFQG sollen die Verkehrssicherheit gesteigert und die wirtschaftliche Fahrweise der Berufskraftfahrer verbessert werden. Diese und weitere Ziele sind in der Anlage 1 der Berufskraftfahrer-Qualifikations-Verordnung (BKrFQV) festgelegt. Sie bilden auch die Rahmenvorgaben für alle Ausbildungsstätten, die Aus- und Weiterbildungen für Berufskraftfahrer anbieten.
Das Berufskraftfahrer-Qualifikationsgesetz:
Anforderungen an den Fahrer seit 10.09.2008 (Bus) bzw. seit 10.09.2009 (Lkw)*
Führerschein-
erwerb
Grundqualifikation**
Beschleunigte Grundqualifikation***
5 Jahre
Fahrerberuf
Weiterbildung
35 Stunden
(5 x7)
5 Jahre
Fahrerberuf
Weiterbildung
35 Stunden
(5 x7)
* War der Fahrer vor den Stichtagen bereits in Besitz der entsprechenden Fahrerlaubnisklasse, so hat er nur eine Weiterbildung zu absolvieren.
** Vorbesitz der entsprechenden Fahrerlaubnisklasse ist Voraussetzung
*** Vorbesitz der entsprechenden Fahrerlaubnisklasse ist nicht Voraussetzung
Schnell und unkompliziert – Stelle hier Deine individuelle Anfrage.
Wir setzen uns schnellstmöglichst mit Dir in Verbindung!