
Berufskraftfahrergesetz Schlüsselzahl 95
Berufskraftfahrergesetz Weiterbildung Schlüsselzahl 95

Berufskraftfahrer Weiterbildung Information
Die absolvierte Grundqualifikation und die Weiterbildung werden durch den Eintrag der harmonisierten Schlüsselzahl 95 der Europäischen Union auf dem Kartenführerschein nachgewiesen. Die Schlüsselzahl 95 wird durch die für die Erteilung von Fahrerlaubnissen zuständige Behörde eingetragen, sofern der Fahrer durch Bescheinigung nachweist, dass er die erforderlichen Leistungen erbracht hat.
Bescheinigungen & Nachweise
Für die Grundqualifikation sind dies Bescheinigungen über die erfolgreich abgelegte Prüfung, ausgegeben durch die IHK. Bei der Weiterbildung sind es die Nachweise über erbrachte (Teil)-Leistungen, ausgestellt von der ausbildenden Stelle (siehe §5 Nachweise BKrFQV).
Schlüsselzahl 95 und grenzüberschreitender Verkehr
europäische Richtlinie
Das Berufskraftfahrer-Qualifikationsgesetz ist die deutsche Umsetzung der europäischen Richtlinie 2003/59 EG. Diese Richtlinie nennt für den grenzüberschreitenden Verkehr als Stichtag für den Eintrag der „95“:
- Für Busfahrer: 10. September 2013
- Für Lkw-Fahrer: 10. September 2014
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