
Berufskraftfahrer Grundqualifikation
Berufskraftfahrer Grundqualifikation Informationen

Berufskraftfahrer Weiterbildung Information
Seit dem 10. September 2008 (Busfahrer) beziehungsweise dem 10. September 2009 (Lkw-Fahrer) muss jeder Fahrerlaubnis-Neubewerber, der gewerblich fahren möchte, eine „Berufskraftfahrer-Grundqualifikation“ nachweisen. Diese Grundqualifikation kann der Fahrer auf verschiedene Wege erreichen.
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Fahrer mit Wohnsitz im Inland oder mit im Inland erteilter Arbeitsgenehmigung müssen die Grund- qualifikation im Inland erwerben. Die absolvierte Berufskraftfahrer Grundqualifikation wird durch den Eintrag der Schlüsselzahl 95 auf dem Führerschein nach- gewiesen.
Berufsausbildung
Der Fahrer macht eine Berufsausbildung – zum Berufskraftfahrer (BKF), zur Fachkraft im Fahrbetrieb (FiF) oder in einem vergleichbaren Ausbildungsberuf mit staatlicher Anerkennung.Grundqualifikation
Bei der Grundqualifikation legt der Fahrer vor der Industrie- und Handelskammer (IHK) eine 7,5 stündige praktische und theoretische Prüfung ab. Voraussetzung ist, der Besitz der entsprechenden Fahrerlaubnisklasse.Beschleunigte Grundqualifikation
Bei der beschl. Grundqualifikation nimmt der Fahrer an einem Lehrgang mit 140 Stunden Unterricht einschließlich 10 Praxisstunden teil. Zum Abschluß des Lehrgangs muss der Fahrer eine 90 minütige Prüfung, vor der zuständigen IHK, ablegen. Für die beschleunigte Grundqualifikation ist der Besitz der Fahrerlaubnisklasse nicht erforderlich.›› weitere Informationen
Fahrer mit Wohnsitz im Inland oder mit im Inland erteilter Arbeitsgenehmigung müssen die Grund- qualifikation im Inland erwerben. Die absolvierte Berufskraftfahrer Grundqualifikation wird durch den Eintrag der Schlüsselzahl 95 auf dem Führerschein nach- gewiesen.
Mindestalter
Das erforderliche Mindestalter ist abhängig von der Fahrerlaubnisklasse und dem Ausbildungsweg.Mindestalter Güterverkehr
Klasse
Ausbildung
Grundqualifikation
beschl. Grundqualifikation
C
18 Jahre
18 Jahre
21 Jahre
CE
18 Jahre
18 Jahre
21 Jahre
D
18 Jahre
18 Jahre
18 Jahre
DE
18 Jahre
18 Jahre
18 Jahre
Mindestalter Personenverkehr
Klasse
Ausbildung
Grundqualifikation
beschl. Grundqualifikation
D
18 Jahre
(Linineverkehr bis 50 km)
20 Jahre
21 Jahre
21 Jahre
(Linienverkehr bis 50 km)
23 Jahre
DE
18 Jahre
(Linineverkehr bis 50 km)
20 Jahre
21 Jahre
21 Jahre
(Linienverkehr bis 50 km)
23 Jahre
D1
18 Jahre
/
/
21 Jahre
D1E
18 Jahre
/
/
21 Jahre
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