
Berufskraftfahrer Weiterbildung LKW & BUS
Berufskraftfahrer Ausbildung / Weiterbildungen - Vorgaben & Inhalte

Berufskraftfahrer Weiterbildung Information
Bus- und Lkw-Fahrer sind verpflichtet, alle 5 Jahre an einer Berufskraftfahrer-Weiterbildung gemäß dem Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz (BKrFQG) teilzunehmen. Diese gesetzliche Verpflichtung gilt seit dem 10. September 2008 (Personenverkehr) beziehungsweise seit dem 10. September 2009 (Güterverkehr). Sie betrifft alle Fahrer, die gewerbliche Fahrten durchführen und mit Fahrzeugen der Klassen C/CE, C1/C1E, D1/D1E, D/DE unterwegs sind.
Vorgaben und Inhalte
Der Fahrer muss die Weiterbildung Lkw oder Bus im Inland oder in dem EU-Mitgliedsland erwerben, in dem er beschäftigt ist. Dafür absolviert der Fahrer 35 Stunden Schulung in Einheiten von mindestens 7 Zeitstunden (zum Beispiel 5 mal 7 Stunden). Ein Teil der Weiterbildung kann als Übung auf einem besonderen Gelände im Rahmen eines Fahrertrainings oder in einem leistungsfähigen Simulator durchgeführt werden. Es gibt in der Weiterbildung Lkw oder Bus keine Prüfung. Als Nachweis der Weiterbildung wird dem Fahrer, wenn er die entsprechenden Teilnahmebescheinigungen vorlegt, die Schlüsselzahl 95 in den Kartenführerschein eingetragen. Die erste Weiterbildung nach BKrFQG ist zu absolvieren:
siehe auch Führerscheinverlängerung
Vorgaben und Inhalte
Der Fahrer muss die Weiterbildung Lkw oder Bus im Inland oder in dem EU-Mitgliedsland erwerben, in dem er beschäftigt ist. Dafür absolviert der Fahrer 35 Stunden Schulung in Einheiten von mindestens 7 Zeitstunden (zum Beispiel 5 mal 7 Stunden). Ein Teil der Weiterbildung kann als Übung auf einem besonderen Gelände im Rahmen eines Fahrertrainings oder in einem leistungsfähigen Simulator durchgeführt werden. Es gibt in der Weiterbildung Lkw oder Bus keine Prüfung. Als Nachweis der Weiterbildung wird dem Fahrer, wenn er die entsprechenden Teilnahmebescheinigungen vorlegt, die Schlüsselzahl 95 in den Kartenführerschein eingetragen. Die erste Weiterbildung nach BKrFQG ist zu absolvieren:
- für Busfahrer bis einschließlich 9. Sept. 2013
- für Lkw-Fahrer bis einschließlich 9. Sept. 2014
siehe auch Führerscheinverlängerung
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