
Berufskraftfahrer Ausbildung / Weiterbildung
beschleunigte Grundqualifikation Güterverkehr
Berufskraftfahrer Informationen zur beschleunigten Grundqualifikation

Lehrgang nach BKrFQG - Güterverkehr LKW
Seit dem 10. September 2009 (Lkw-Fahrer) muss jeder Fahrerlaubnis-Neubewerber, der gewerblich fahren möchte, eine „Grundqualifikation“ nachweisen.
Durch das BKrFQG sollen die Verkehrssicherheit gesteigert und die wirtschaftliche Fahrweise der Berufskraftfahrer verbessert werden.
Voraussetzung
- Wohnsitz oder Arbeitserlaubnis im Inland
- Mindestalter 18 / 21 Jahre
- ärztliche & augenärztliche Bescheinigung
- Fahrerlaubnis ist nicht vorausgesetzt
Inhalt
- Technische Ausstattung und Fahrphysik
- Optimale Nutzung der kinematischen Kette
- Sozialvorschriften
- Risiken des Straßenverkehrs und Arbeitsunfälle
- Kriminalität und Schleusung illegaler Einwanderer
- Gesundheitsschäden vorbeugen
- Sensibilisierung für die Bedeutung einer guten körperlichen und geistigen Verfassung
- Verhalten in Notfällen
Dauer
140 Stunden theoretischer Unterricht
10 Praxisstunden
nächster Beginn
sind im Büro zu erfragen oder im Terminplaner zu sehen
Prüfung
90 minütige Prüfung vor der zuständigen IHK
Abschluss
- keine Austellung einer Teilnahmebescheininung mehr / Daten werden digital ans KBA übermittelt
- Zertifikat Grundqualifikation (IHK)
- Für die Eintragung der SZ95 muss eine neue Karte beantragt werden – FQN (Fahrerqualifikationsnachweiskarte), wird nicht mehr in den FS eingetragen
Maßnahme
Maßnahme 922 / 170 / 2023 – Modul Nr. 8
BKrFQG – Beschl. Grundqualifikation LKW – 4 Wochen
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