
Führerscheinklasse Personenbeförderungsschein
Berufskraftfahrer Informationen zum Peronenbeförderungsschein

Qualifikation Personenbeförderungsschein
Der Führerschein zur Beförderung von Personen (P-Schein) wird ausschließlich für die gewerbliche Beförderung von Personen benötigt.
Dies kann ein Taxi sein, ein Krankenwagen, das Fahren mit dem Zivildienst-Fahrzeug, der Transport von Kranken und Behinderten, Linienverkehr mit Pkw und Kleinbussen bis maximal acht Personen plus Fahrer (ab 9 Personen plus Fahrer wird die Führerscheinklasse D benötigt) sowie überall da, wo gewerbliche Fahrten verbunden sind mit der Beförderung von Personen.
Voraussetzungen
- ab 21 Jahre, für Krankenwagen min. 19 Jahre
- 2 jähriger Besitz der Führerscheinklasse B, für Krankenwagen min. 1 Jahr
- körperliche und geistige Eignung
- keine gravierenden Vorstrafen und Verkehrsverstöße
- Nachweis der Ortskenntnis
(Prüfung mit Multiple-Choice)
Beantragung
beim zuständigen Bürger- oder Landratsamt
Unterlagen (Erstbeantragung)
- gültiger Personalausweis oder Pass
- EU Kartenführerschein
- Führungszeugnis
- Bescheinigung Sehvermögen(zwei Jahre Gültigkeit)
- ärztliche Eignungsbescheinigung (ein Jahr Gültikeit)
- leistungspsychologisches Gutachten (Konzentrationsfähigkeit, Orientierungsleistung und Reaktionsfähigkeit ) von einem Institut
Gültigkeit
fünf Jahre Gültigkeit bis max. 60 Jahre
(ab 60 Jahre ist eine leistungspsychologisches Gutachten vorzulegen)
Unterlagen (Verlängerung)
- Personalausweis oder gültiger Pass
- Führerschein
- bisheriger Personenbeförderungsschein
- Sehvermögenbescheinigung
- ärztliche Eignungsbescheinigung
- Führungszeugnis (wird vom ausstellenden Amt für den Antragsteller beantragt)
- Auszug aus dem Verkehrszentralregister (wird vom ausstellenden Amt für den Antragsteller beantragt)
Kosten
- Antragstellung und Bearbeitung unterschiedlich
- Auszug aus dem Verkehrszentralregister Kostenfrei
- Führungszeugnis ~13 EUR
- augenärztliche Untersuchung ~55 EUR
- ärztliche Eignungsbescheinigung ~160 EUR
- leistungspsychologisches Gutachten (ab 60 J.): ~43 Euro
- Neuerteilung der Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung: 220,00 Euro
- Erteilung und Erweiterung der Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung: 42,60 Euro
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