
Berufskraftfahrer Ausbildung / Weiterbildung
beschleunigte Grundqualifikation Güterverkehr
Berufskraftfahrer Informationen zur beschleunigten Grundqualifikation

Lehrgang nach BKrFQG - Güterverkehr LKW
Seit dem 10. September 2009 (Lkw-Fahrer) muss jeder Fahrerlaubnis-Neubewerber, der gewerblich fahren möchte, eine „Grundqualifikation“ nachweisen.
Durch das BKrFQG sollen die Verkehrssicherheit gesteigert und die wirtschaftliche Fahrweise der Berufskraftfahrer verbessert werden.
Voraussetzung
Durch das BKrFQG sollen die Verkehrssicherheit gesteigert und die wirtschaftliche Fahrweise der Berufskraftfahrer verbessert werden.
Voraussetzung
- Wohnsitz oder Arbeitserlaubnis im Inland
- Mindestalter 18 / 21 Jahre
- ärztliche & augenärztliche Bescheinigung
- Fahrerlaubnis ist nicht vorausgesetzt
- Technische Ausstattung und Fahrphysik
- Optimale Nutzung der kinematischen Kette
- Sozialvorschriften
- Risiken des Straßenverkehrs und Arbeitsunfälle
- Kriminalität und Schleusung illegaler Einwanderer
- Gesundheitsschäden vorbeugen
- Sensibilisierung für die Bedeutung einer guten körperlichen und geistigen Verfassung
- Verhalten in Notfällen
Dauer
140 Stunden theoretischer Unterricht 10 Praxisstunden nächster Beginn 01.07. – 26.07.19 täglich von 08:00 – 16:00 Uhr 02.09. – 27.09.19 täglich von 08:00 – 16:00 Uhr Prüfung 90 minütige Prüfung vor der zuständigen IHKAbschluss
- Teilnahmebescheinigung der Ausbildungsstätte
- Zertifikat Grundqualifikation (IHK)
- Eintrag der Schlüsselzahl 95 in den Kartenführerschein
Maßnahme
Maßnahme 922 / 138 / 2017 – Modul 2.11 BKrFQG – Beschl. GrundqualifikationSchnell und unkompliziert – Stelle hier Deine individuelle Anfrage.
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